Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baldinger GmbH
- Vertragsabschluss
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Lieferungen von Maschinen, Geräten,
Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien und sinngemäß für alle Leistungen (Service, Montage,
Reparatur, Miete usw.), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart
wird.
1.2 Unsere Angebote sind unverbindlich; Zwischenverkauf vorbehalten. Ein Vertrag kommt
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir der Bestellung
tatsächlich entsprechen. Unsere Vertreter sind nicht zum Vertragsabschluss bevollmächtigt.
Verbrauchern gegenüber gilt § 10 KSchG.
- Preis
2.1 Unsere Preise beziehen sich auf verzollte Ware ab dem inländischen Auslieferungslager,
ohne Verpackung, Verladung und Versicherung, und bei vereinbarter Zustellung ohne Abladen
und Vertragen.
2.2 Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung, z.B. wegen einer Änderung unserer
Einstandspreise oder Gestehungskosten, behalten wir uns vor. Diese Änderungen werden
dem Besteller – sowohl bei Erhöhung als auch Reduzierung – linear weiter verrechnet.
2.3 Reparaturvoranschläge sind unverbindlich; in Rechnung gestellt wird der tatsächliche
Material- und Arbeitsaufwand.
- Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind prompt nach Erhalt abzugs- und spesenfrei zu begleichen. Bei
vereinbarten längeren Zahlungszielen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch
12 % p.a. zu verrechnen.
3.2 Gewährleistungsansprüche oder sonstige Gegenansprüche berechtigen den Besteller
weder zur Zurückhaltung von Zahlungen noch zur Aufrechnung. Für Verbraucher gilt dies
nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit und für Forderungen, die im rechtlichen
Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt
oder von uns anerkannt wurden.
3.3 Beanstandungen unserer Rechnungen haben innerhalb 14 Tage nach deren Erhalt zu erfolgen.
Andernfalls gelten unsere Rechnungen als genehmigt.
- Verzug, einvernehmliche Vertragsauflösung, Rücksendung
4.1 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12 % p.a., zuzüglich
Umsatzsteuer. Ferner sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen den säumigen Besteller
fällig zu stellen und unsere eigenen Lieferungen oder Leistungen bis zur Erfüllung aller
Zahlungspflichten zurückzuhalten.
4.2 Ist der Besteller mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist
in Verzug oder verweigert er die Übernahme des Kaufgegenstandes, so können wir vom Vertrag
zurücktreten und vom Besteller für jeden angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei
Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise die
höhere Entwertung des Kaufgegenstandes fordern. Wir sind jedenfalls dazu berechtigt, den
Kaufgegenstand unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes des Bestellers gemäß 8.4
auf dessen Kosten auch eigenmächtig wieder in Besitz zu nehmen. Etwaige zwingende
Zurückbehaltungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
4.3 Wird eine Bestellung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt, so
haben wir Anspruch auf eine Abstandszahlung von mindestens 20% des Kaufpreises, bei
nicht marktgängigen Waren oder Sonderanfertigungen zusätzlich auch auf Ersatz unserer
gesamten Kosten.
4.4 In Zahlung genommene Gegenstände (z. B. Eintauschmaschinen) müssen wir dem Besteller
bei einem Rücktritt vom Vertrag nicht zurückstellen. Wir können ihm nach unserer Wahl
auch deren Verkaufserlös oder deren durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen
ermittelten Wert abzüglich aller Aufwendungen vergüten.
4.5 Einvernehmliche Vertragsauflösungen verpflichten den Besteller zur Leistung einer Abstandszahlung
in Höhe von 20% des Kaufpreises.
4.6 Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind uns vom Besteller in allen Fällen
der Vertragsbeendigung auf dessen Kosten zurückzustellen.
- Maße, Gewichte
5.1 Unsere Angaben über Maße, Gewichte und sonstige technische Werte in Katalogen, Prospekten,
Anzeigen, Preislisten u. dgl. sind ungefähre Richtwerte. Konstruktionsänderungen
behalten wir uns vor.
5.2 Dem Besteller überlassene Pläne, Skizzen, Gutachten und sonstige technische Unterlagen
bleiben Eigentum des Urhebers und sind uns auf Verlangen zurückzustellen. Sie dürfen
nicht weitergegeben werden.
- Gefahrenübergang
6.1 Die Preisgefahr geht auf den Besteller über mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an
den Besteller oder dessen Bevollmächtigten; bei Versand auf Kosten des Bestellers mit der
Übergabe des Kaufgegenstandes an die Transportperson; bei Versandverzögerung durch
von uns nicht zu vertretende Umstände und bei vereinbarter Selbstabholung durch den
Besteller mit der Meldung der Versandbereitschaft des Kaufgegenstandes.
6.2 Das Transportrisiko trifft stets den Besteller, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen
oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Versichert wird das Transportrisiko nur auf
Grund schriftlicher Vereinbarung und nur zu Lasten des Bestellers.
6.3 Bei Anmieten von Anbauwerkzeugen und Maschinen verpflichtet sich der Besteller selbst
vor Abholung eine Versicherung für Diebstahl, Vandalismus und Maschinenbruch auf seine
Kosten abzuschließen.
- Lieferfrist
7.1 Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Zustandekommen des Vertrages; sollte dessen Erfüllung
behördliche Genehmigungen erfordern, mit deren Erteilung.
7.2 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung
des Vertrags werden ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
7.3 Höhere Gewalt und vom Besteller nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die
Lieferfrist entsprechend.
7.4 Allfällige mit dem Besteller für den Fall des Lieferverzugs vereinbarte, uns auferlegte Vertragstrafen
akzeptieren wir lediglich bis zur Höhe von 0,5% des Kaufpreises des betroffenen
Kaufgegenstandes pro Monat, insgesamt jedoch höchstens bis 4% des Kaufpreises.
- Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung
8.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten
unser Eigentum.
8.2 Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes ist der Besteller
verpflichtet, unser Eigentum geltend zu machen, uns unverzüglich zu verständigen und
uns alle Kosten für die Erhaltung unseres Eigentums zu ersetzen.
8.3 Soll der Kaufgegenstand mit einem Grundstück in Verbindung gebracht werden, so verpflichtet
sich der Besteller, im Grundbuch das zu unseren Gunsten vorbehaltene Eigentum
anmerken zu lassen.
8.4 Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung sind wir berechtigt, die Herausgabe
des in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes zu verlangen und diesen
gemäß 4.2 abzuholen, ohne dass hierdurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden
würde. Der Besteller gestattet einen solchen Eingriff. Besitzstörungsklagen sind somit ausgeschlossen.
- Informationspflicht des Bestellers
Der Besteller hat sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine/n und/oder vor
einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteiles/e mit einer allfälligen Betriebsanleitung
und sonstigen ihm von uns zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten
des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risken vertraut zu
machen. Unsere Gefahrenhinweise wird der Besteller genau beachten. Der Besteller ist
ferner verpflichtet, bei einer Weitergabe der gelieferten Produkte zugleich auch die von uns
erhaltenen Gebrauchsinformationen und Gefahrenhinweise an dessen Übernehmer vollständig
weiterzugeben und ihm zugleich die Obliegenheit aufzuerlegen, sich mit diesen
vertraut zu machen.
- Gewährleistung
10.1 Gewährleistungsansprüche, einschließlich Händlerregressansprüche, verjähren zeitgleich
mit Ablauf der im folgenden zugesagten Fristen, spätestens jedoch binnen 6 Monaten
ab Übergabe. Sie können lediglich in jenem Umfang, der in den Garantiebestimmungen
festgelegt ist, geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren
binnen 2 Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes (§ 933 ABGB), sie werden
durch diese AGB nicht eingeschränkt.
10.2 Wir leisten im einschichtigen Betrieb für 6 Monate, im mehrschichtigen Betrieb für 3 Monate,
höchstens jedoch für 1.000 Betriebsstunden, jeweils ab Übergabe, Gewähr, dass die von
uns gelieferten fabrikneuen Maschinen, Geräte und Ersatzteile frei von solchen Konstruktions-,
Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen.
Die Behebung von Mängeln verlängert nicht die ursprünglichen Gewährleistungsfristen.
10.3 Mängelrügen sind von Unternehmern unverzüglich nach Erfüllung bzw. nach Entdeckung
eines verborgenen Mangels (binnen maximal 7 Tagen) sowie vor dessen allfälliger Reparatur
durch den Besteller und vor Versand von Ersatzteilen (vgl. unten 10.7) schriftlich zu
erstatten. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
10.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Reparatur
oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos
in unser Eigentum über und sind uns vom Besteller auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen.
Bei Verträgen mit Verbrauchern tragen wir die Gefahr und die Kosten der
Rückstellung der ausgetauschten Teile im Ausmaß des § 8 Abs 2 und 3 KSchG.
10.5 Mängel können wir nach unserer Wahl entweder an dem Ort, an dem sich der Kaufgegenstand
befindet, oder in einer unserer Werkstätten beheben. Befindet sich der Kaufgegenstand
an einem inländischen Ort, so tragen wir die Kosten der Nachbesserung, es sei denn,
dass der Besteller deren Vornahme außerhalb unserer betrieblichen Arbeitszeit wünscht.
In diesem Fall hat der Besteller die Mehrkosten zu übernehmen. Befindet sich der Kaufgegenstand
an einem Ort im Ausland, so gehen nur die Normalarbeitszeit und die Kosten
der schadhaften Teile ab Lager zu unseren Lasten. Im Fall der Nachbesserung in einer
unserer Werkstätten übernimmt der Besteller die Kosten und die Gefahr des Transportes
des Kaufgegenstandes zu uns. Die Gefahr und die Kosten der Rücksendung tragen wir. Bei
Verträgen mit Verbrauchern tragen wir auch die üblichen Kosten der Übersendung an uns.
10.6 Für Verschleißteile, wie Zündkerzen, Drahtseile, Antriebsketten, Schläuche, Dichtungen,
Filter, Glasteile usw. und Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, Einbau fremder
Teile, gebrauchsbedingte Abnützung oder außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende
Umstände eintreten, leisten wir keine Gewähr.
10.7 Eigenmächtige Reparaturen des Bestellers befreien uns von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.
Sollte der Besteller zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt
sein, so hat er bei uns zuvor jeweils entsprechende Weisungen und eine Genehmigung des
Umfangs der Arbeiten einzuholen (vgl. 10.3).
10.8 Wir sind nur zur Mängelbehebung verpflichtet, wenn der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen
vollständig erfüllt hat, wobei der Besteller nur nach Maßgabe des Punktes 3.2 zur
Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt ist.
10.9 Wird eine Maschine oder ein Bestandteil auf Grund von Angaben des Bestellers angefertigt,
so trägt dieser uns gegenüber das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung
für alle Schäden, sowie aus Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten
und sonstigen Ausschließlichkeitsrechten resultierenden Kosten.
10.10 Keine Gewährleistung leisten wir grundsätzlich für Reparaturen, Umbauten und Änderungen
alter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte Kaufgegenstände. Eine ausnahmsweise
dennoch übernommene Garantieverpflichtung richtet sich nach den vorstehenden
Bestimmungen. Verbrauchern gegenüber haften wir gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen,
sofern nicht hinsichtlich eines gebrauchten Kaufgegenstandes die
Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall ausgehandelt wurde.
- Haftung
11.1 Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird Unternehmern gegenüber ausgeschlossen.
Der Besteller sichert zu, diese Haftungseinschränkung in alle Vereinbarungen
mit Unternehmern aufzunehmen und diese zur Weiterüberbindung zu verpflichten, sowie
uns überhaupt von allen derartigen Haftungen gegenüber Unternehmern freizuhalten.
11.2 Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften,
Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes
(Betriebsanleitungen) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen
Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
11.3 Der Besteller verzichtet auf jeden Schadenersatz, insbesondere ist jeder Ersatz für Folgeschäden
wie entgangener Gewinn ausgeschlossen, soweit uns der Besteller nicht Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit nachweist. Gegenüber Konsumenten gilt die Beweislastumkehr
nicht und ist die Haftungsbeschränkung auf Sachschäden beschränkt. Der
Besteller hat uns bei Eintritt eines Folgeschadens unverzüglich über dessen Art, Umfang
und Entstehungsgeschichte im Einzelnen schriftlich zu informieren und bei allfälligen Nachforschungen
nach der Schadensursache in geeigneter Weise zu unterstützen.
- Reparaturen und Montage
12.1. Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Beseitigung des Mangels
erforderlich ist, auch wenn sich die Notwendigkeit einzelner Arbeiten oder Auswechslungen
von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.
12.2. Die zu reparierende Maschine muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt
werden. Bei Anlieferung der Maschine in unsere Werkstätte gehen alle Kosten des Zu- und
Abtransportes zu Lasten des Bestellers. Reisezeit und Kilometer werden von der Niederlassung
(A-4673 Gaspoltshofen, Eggerding 11) oder die vom Monteur tatsächliche aufgewendete
Reisezeit + Kilometer verrechnet. Für die Berechnung wird die höhere Reisezeit +
Kilometer herangezogen.
12.3. Entsenden wir zum Besteller Monteure zur Inbetriebsetzung, Wartung, Montage oder Reparatur von Maschinen, so die allgemeine Haftungsbeschränkung in Pt 11.3 entsprechend.
Der Ersatz von Schäden aufgrund von Dritten nicht lieferbarer oder verspätet gelieferter
Ersatzteile ist ausgeschlossen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
13.1 Alle Vereinbarungen mit dem Besteller unterliegen österreichischem materiellem Recht,
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vereisungsnormen.
13.2 Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt unser Sitz als Erfüllungsort, auch wenn
die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
13.3 Bei Unternehmergeschäften sowie bei Konsumentengeschäften, bei denen der Verbraucher
zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in
Österreich hat, noch im Inland beschäftigt ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz, nach unserer Wahl auch der Sitz des Bestellers
oder das für 4680 Haag am Hausruck örtlich zuständige Gericht vereinbart.
- Miete
14.1 Der Transport von Mietgegenständen/Vorführgeräten ist ausschließlich Aufgabe des Mieters/
Kunden.
14.2 Der Mietgegenstand darf täglich 8 Stunden, wöchentlich maximal 40 Stunden und monatlich
maximal 180 Stunden eingesetzt werden.
14.3 Sämtlicher Verschließ wird dem Kunden nach Ablauf der Miete verrechnet.
14.4 Alle gelieferten Teile/Maschinen sind NICHT versichert! (Diebstahl, Einbruch, Vandalismus,
Naturkatastrophen, usw.)
14.5 Der Kunde verpflichtet sich eine passende Versicherung abzuschließen.
14.6 Bei Diebstahl oder Beschädigung wird der Mietgegenstand laut Baugeräteliste zum Neupreis
dem Mieter verrechnet.
- Schlussbestimmungen
15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle
zukünftigen Lieferungen und Aufträge. Geschäftsbedingungen des Bestellers kommen
nicht zur Anwendung, auch wenn ihnen von uns nicht gesondert widersprochen wird.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossenen
Verträge nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien zur einvernehmlichen
Vereinbarung einer wirtschaftlich gleichwertigen Bestimmung
Jeweils gültige Fassung der Geschäftsbedingungen einsehbar unter: www.baldinger-gmbh.at/agb.html